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Das Juracity Lexikon

Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:
Schockschäden sind solche Schäden, die jemand durch den Tod oder die Verletzung eines anderen erleidet. Diese sind grundsätzlich dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen und führen nur unter engen Voraussetzungen zu einem Schadenersatz.
Dringend erforderlich ist, dass die Beeinträchtigung eine Gesundheitsschädigung im Sinne des § 823 I BGB darstellt, sie also selbst Krankheitswert besitzt. Das ist dann zu bejahen, wenn die Gesundheitsschädigung nach Art und Schwere deutlich über das hinausgeht, was nahestehende Angehörige grundsätzlich als mittelbar Betroffene in derartigen Situationen erleiden. Ist diese Voraussetzung gegeben, ist sowohl der materielle als auch der immaterielle Schaden zu ersetzen. Schadenersatzberechtigt sind allerdings grundsätzlich nur nahe Angehörige.
Auch seelische Reaktionen des Geschädigten können - sofern diese Folge des schädigenden Ereignisses sind - zu einem Schadenersatzanspruch führen.
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