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Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt
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www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung:
Unter einer Praxisgemeinschaft versteht man den rein organisatorischen Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Ärzte. Sie nutzen nur die Räumlichkeiten, das Personal und/oder die Einrichtung gemeinsam. Abgesehen davon führen sie ihre Praxis selbstständig mit jeweils eigenem Patientenstamm, getrennter Patientenkartei und getrennter Abrechnung. Nach Außen hin treten sie i.d.R. auf getrennten Praxisschildern auf, führen eigene Stempel und eigene Briefbögen.
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