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Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt
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www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Patientenverfügungen sind schriftliche, bei klarem Bewusstsein und in Kenntnis der Folgen abgefasste Erklärungen des Patienten, dass lebensverlängernde Maßnahmen dann zu unterbleiben haben, wenn der Ersteller der Verfügung nicht mehr in der Lage sein sollte, eine solche Erklärung für sich abzugeben.
Patientenverfügungen sind vom Arzt grundsätzlich zu beachten. Probleme ergeben sich jedoch aus dem Umstand, dass es darauf ankommt, welchen Willen der Patient in der konkreten Situation hat und nicht, was er früher einmal wollte. Häufig kann der Patient in der konkreten Situation sich nicht mehr äußern. Das Patiententestament lässt daher nur auf einen mutmaßlichen Willen des Betroffenen schließen.
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