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Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt
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www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung:
Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen handelt es sich um durch Gesetz errichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen alle für die Behandlung sozialversicherter Patienten zugelassenen Vertragsärzte zusammengeschlossen sind.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Vertragspartner der Krankenkassen, die zur Erfüllung des Anspruchs ihrer Versicherten auf ärztliche Behandlung eine ausreichende Anzahl von Ärzten und Krankenhäusern bedürfen. Sie vereinbaren mit der Kassenärztlichen Vereinigung Art, Umfang und Vergütung der für ihre Mitglieder erbrachten ärztlichen Leistungen und Krankenhausbehandlungen.
Zu den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zählt neben den Verhandlungen mit den Krankenkassen auch die Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung, welche die Krankenkasse an die Kassenärztliche Vereinigung zahlt.
Nicht zu verwechseln mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sind die sog. "Vertragsärztlichen Vereinigungen". Im Gegensatz zu den Kassenärztlichen Vereinigungen handelt es sich hierbei um rein privatrechtliche Zusammenschlüsse von Ärzten.
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