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Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt
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www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Bei der Gemeinschaftspraxis handelt es sich um eine nach außen einheitlich auftretende Gemeinschaft von Ärzten. Sie kann in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Partnerschaftsgesellschaft geführt werden. Im Gegensatz zu einer Praxisgemeinschaft handelt es sich bei der Gemeinschaftspraxis nicht nur um einen rein organisatorischen Zusammenschluss von Ärzten. Vielmehr werden bei einer Gemeinschaftspraxis, zumindest wenn sie als GbR geführt wird, alle Ärzte Vertragspartner des Patienten, d.h. der Honoraranspruch steht ihnen gesamthänderisch zu. Kommt es bei einem Patienten zu Schäden, haften sie vertraglich gesamtschuldnerisch.
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