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Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt
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www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Privatpatienten haben die freie Wahl unter sämtlichen Kliniken, die ausschließlich Krankenhausbehandlung gewähren. Sie können das für die Behandlung geeignete Krankenhaus nach eigenen Wünschen wählen, ohne dass regelmäßig eine vorherige Leistungszusage der Versicherung erforderlich ist.
Für den Kassenpatienten ist die freie Krankenhauswahl faktisch eingeschränkt. Der eine Einweisung ausstellende Arzt hat gemäß § 39 Abs. 2 SGB V in der Krankenhauseinweisung ein bestimmtes Krankenhaus zu benennen, in dem die Behandlung erfolgen soll. Der Patient ist nicht dazu verpflichtet, sich gerade in dieses Krankenhaus zu begeben. Begibt er sich jedoch "ohne zwingenden Grund" in anderes Haus, können ihm die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass die Behandlung möglichst effektiv und kostengünstig stattfindet.
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