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Das Juracity Lexikon

Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:
Den Arzt trifft vor dem ärztlichen Eingriff die Pflicht zur Aufklärung des Patienten. Grundsätzlich hat die Aufklärung des Patienten in einem persönlichen Gespräch durch den Arzt zu erfolgen, damit der Arzt feststellen kann, ob ein Patient die Aufklärung versteht und dieser auch Nachfragen stellen kann.
Daneben gibt es jedoch auch die Möglichkeit, die Aufklärung mit Hilfe von Formularen vorzunehmen. Diese Formulare, die dem Patienten einen vorgesehenen Eingriff und dessen Risiken anschaulich erläutern, ersetzen jedoch grundsätzlich kein Aufklärungsgespräch. Das Formular dient vorrangig Beweiszwecken. Neben dem Ausfüllen des Formulars hat der Arzt dem Patienten den geplanten Eingriff und die damit verbundenen Risiken zu erläutern.
Nur ausnahmsweise reicht die schriftliche Aufklärung ohne ein zusätzliches Gespräch mit dem Arzt aus. Davon ist auszugehen, wenn der Patient tatsächlich alle erforderlichen Informationen erlangt hat. Ist dies der Fall, liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten in eine medizinische Behandlung vor.