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Das Juracity Lexikon

Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Der Patient hat gegen den Arzt einen - notfalls rechtlich erzwingbaren - Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen. Fordert der Patient den Arzt also auf, ihm Einsicht in die Krankenunterlagen zu gewähren, so trifft den Arzt aus dem Vertragsverhältnis mit dem Patienten die Pflicht zur Gewährung der Einsicht. Der Patient sollte die Übersendung einer vollständigen Kopie der Krankenunterlagen gegen Übernahme der Kopierkosten verlangen. Gleichzeitig sollte der Patient sich die Vollständigkeit der Krankenunterlagen bestätigen lassen.

Das Einsichtsrecht bei psychiatrischen Krankenunterlagen kann begrenzt sein. Einen Anspruch auf Einsicht in die subjektiv wertenden Feststellungen des Arztes besteht nicht, sobald therapeutische Gründe dagegen sprechen. Eine solche Einsichtsverweigerung muss durch den Behandler begründet werden.