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Das Juracity Lexikon

Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Von einem sogenannte Diagnosefehler spricht man, wenn der behandelnde Arzt erhoben Befunde fehlerhaft interpretiert. Allerdings wertet die Rechtsprechung nicht jede fehlerhafte Interpretation von erhobenen Befunden als Behandlungsfehler.

Ein Diagnosefahler ist nur dann als Behandlungsfehler zu werten, wenn der Arzt einem schwerwiegenden Irrtum unterlag. Diese Wertung hat den Hintergrund, dass der Arzt im Rahmen des mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrages als Dienstvertrag eben nicht eine ordnungsgemäße Diagnose schuldet. Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Symptome einer Krankheit nicht immer eindeutig und nicht selten auf unterschiedlichste Ursachen zurückzuführen sind. Ist also die fehlerhafte Diagnose objektiv begründbar, sieht die Rechtsprechung in der fehlerhafte Diagnose keinen Behandlungsfehler. Das Vorliegen eines Diagnosefehlers muss der Patient nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung darlegen und beweisen. Handelt es sich bei dem Diagnosefehler um einen schweren Behandlungsfehler kommt es zur Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr.

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