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Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt
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www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Das Vorliegen eines Behandlungsfehlers ist sowohl für die vertragliche als auch für die deliktische Haftung des Arztes Voraussetzung. Wenngleich das Gesetz keine Begriffsdefinition des Behandlungsfehlers bietet, so wird ein solcher regelmäßig angenommen, wenn die ärztliche Maßnahme nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung die gebotene Sorgfalt vermissen lässt und darum unsachgemäß erscheint.
Diese Definition ergibt sich daraus, dass der Arzt im Rahmen des mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrages die im Zeitpunkt der Behandlung berufsfachliche Sorgfalt schuldet. Ob ein Behandlungsfehler und damit ein Verstoß gegen die berufsfachliche Sorgfalt vorliegt, lässt sich ohne die Einholung eines Sachverständigengutachtens allerdings kaum feststellen.
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