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Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt
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www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Der sogenannte Augenscheinsbeweis ist zulässiges Beweismittel im Rahmen des Arzthaftungsprozesses vor den Zivilgerichten. Grundsätzlich sind zulässige Beweismittel neben dem Augenscheinsbeweis der Sachverständigenbeweis, der Zeugenbeweis, die Parteivernehmung und der Urkundsbeweis.
Der Augenscheinsbeweis kommt in Frage, wenn es um äußerlich sichtbare Umstände wie Narben und das Bewegungsverhalten einer Person geht. Diese Fragen werden aber häufig durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt, so dass der Augenscheinsbeweis im Arzthaftungsprozess eine untergeordnete Rolle spielt.
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