Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.arzthaftungsprozess.de
www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
Unsere Angebote
Fragen stellen
Arzthaftung
Infos /Muster finden
Checks
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Anzeige
Das Juracity Lexikon

Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Medizin ist Teamarbeit, d.h. die Medizin erfolgt arbeitsteilig. Diese Arbeitsteilung erstreckt sich sowohl auf die Zusammenarbeit unter Ärzten als auch auf das Zusammenarbeiten von Ärzten und nichtärztlichem Personal. Dabei spricht man von horizontaler und vertikaler Arbeitsteilung.

Die horizontale Arbeitsteilung verläuft auf der Ebene der Gleichordnung. D.h., dass jeder Arzt den für seinen Fachbereich geltenden Standard einzuhalten hat und sich grundsätzlich darauf verlassen darf, dass sein Kollege aus dem anderen Fachbereich seine Aufgaben ebenfalls mit der gebotenen Sorgfalt vornimmt. Der jeweilige Arzt ist nicht verpflichtet, die Behandlungsmaßnahme des an der Kooperation Beteiligten zu kontrollieren, allerdings nur soweit, wie nicht deutliche Anzeichen dafür vorliegen, dass die Behandlung nicht sachgerecht ist. Ein Beispiel für den Fall der horizontalen Arbeitsteilung stellt das Zusammenwirken von Anästhesisten und Chirurgen dar. Die horizontale Arbeitsteilung ist Folge der fortschreitenden Spezialisierung des einzelnen Arztes. Die einzelnen Tätigkeits- beziehungsweise Zuständigkeitsbereiche sind präzise abgegrenzt. Dies erfolgt im Interesse des Patienten.

Im Über- und Unterordnungsverhältnis verläuft die vertikale Arbeitsteilung, etwa im Rahmen der Delegation von Behandlungsmaßnahmen auf die Assistenzärzte oder das Pflegepersonal in Krankenhaus und Praxis. Bei der Übertragung von Behandlungsmaß­nahmen auf einen den Assistenzarzt kommt es entscheidend dessen Ausbildungs- und Wissensstand an. Zu beachten ist, dass es zahlreiche Behandlungsaufgaben gibt, die grundsätzlich dem Arzt vorbehalten sind. Daher darf das nichtärztliches Personal nur das erledigen, was grundsätzlich delegationsfähig ist und seinem Ausbildungs- und Kenntnisstand entspricht. Nicht delegationsfähige  Behandlungsmaßnahmen sind z.B. die intra­venöse Injektionen eines Röntgenkontrastmittels oder eine Bluttransfusionen. Auch im Rahmen der vertikalen Arbeitsteilung gilt der Vertrauensgrund­satz. Was zur Folge hat, dass sowohl das ärztliche als auch das nichtärztliche Personal davon ausgehen kann, der jeweilis andere werde seine Behandlungsaufgabe mit der gebotenen Sorgfalt erfüllen.