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Arzthaftung Rechtsanwalt Anwalt
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www.arzthaftungsprozess.de»Rechtswörterbuch
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| Das Rechtswörterbuch von JURACity - Recht für Alle! will einfach und verständlich sowohl alltägliche als auch weniger gebräuchliche Begriffe aus allen Gebieten des Rechts erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung, ist es notwendig, dass Operationen auch von Assistenten durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Anfängeroperation. Doch das notwendige Lernen darf nicht zu Lasten des Patienten gehen. Daher müssen geeinigte Vorkehrungen geschaffen werden, die die Gefahren der Anfängeroperation auffangen. Deshalb soll der Ausbilder den Anfänger schrittweise und unter Aufsicht an die Operation der verschiedenen Schwierigkeitsstufen heranführen, wobei das Wohl und die Sicherheit des Patienten stets im Vordergrund stehen muss.
Der Patient hat gegen Arzt und Krankenhaus einen Anspruch auf ärztliche Betreuung, die dem Standard eines Facharztes entspricht. Demnach muss auch im Rahmen der Anfängeroperation die Eingriffsbereitschaft und Eingriffsfähigkeit eines aufsichtsführenden Facharztes stets gewährleistet sein.
Dementsprechend handelt es sich um einen Behandlungsfehler, wenn eine Operation auf einen noch nicht ausreichend qualifizierten Arzt übertragen wird. Dieser Behandlungsfehler ist dem aufsichtsführenden Facharzt zuzurechnen. Nicht selten wird von Patientenseite im Rahmen eines Arzthaftpflichtprozesses behauptet, dass die Anfängeroperation fehlerhaft erfolgt sei. In einer solchen Situation muss der Delegierende beweisen, dass die Fehlerhaftigkeit der Operation eben nicht auf der mangelnden Erfahrung des Anfängers beruht.
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