Betreff:
Kategorie:
Beamtenrecht
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gerade mein Referendariat als Gymnasiallehrer (als Quereinsteiger) abgeschlossen und trete zum Schuljahresbeginn (24.08.) eine Stelle im Rheinland-Pfälzischen Schuldienst an.
Als letzte Voraussetzung für die Verbeamtung auf Probe steht noch das amtsärztliche Gutachten aus. Bei dieser Untersuchung muss ich nach meiner Kenntnis einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen, Klinikaufenthalten, Operationen, Medikamenteneinnahme ect. ausfüllen.
Ich hatte während des Studiums (1990 - 1997) und später im Beruf (Projektmanager 1998 - 2005) Stimmungsschwankungen (bipolare Störung), die erst spät diagnostiziert wurden und 2002 mit einem viermonatigen Tagesklinikaufenthalt medikamentös behandelt wurde. Seit diesem Klinikaufenthalt und aufgrund erfolgreicher medikamentöser Einstellung bin ich stabil. Abgesehen von einer Medikamenten-Anpassung, die in 2005 zur Sicherheit stationär (ca. 1 Woche) durchgeführt wurde, habe ich seit 2002 keine Ausfallzeiten aufgrund der Erkrankung gehabt. Auch das bekannter massen recht stressige Referendariat habe ich ohne nennenswerte Probleme absolviert.
Bis 2005 war ich noch in psychotherapeutischer Behandlung (ca. 1 x pro Woche Gesprächstherapie). Seit dem nehme ich lediglich weiterhin die Medikamente, bin aber dann in Bezug auf die Erkrankung so gut wie symptomfrei und absolut belastbar. Die Medikamente muss ich jedoch prophylaktisch (wahrscheinlich langfristig) weiter einnehmen.
Der Neurologe, der mir die Medikamente seit 2002 verschreibt kann dies bestätigen und aus seiner Sicht besteht kein erhöhtes Risiko häufiger Erkrankung oder gar dauernder Dienstunfähigkeit. Dies ist er auch bereit mündlich oder schriftlich zu bestätigen.
Nun meine Frage(n):
Wie detailliert bin ich verpflichtet per Fragebogen und/oder im Gespräch zu dem Krankheitsverlauf Auskunft zu geben?
Muss ich beispielsweise den Klinikaufenthalt angeben, auch wenn dieser bereits 7 Jahre zurück liegt bzw. eine Therapie, die schon vor 4 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde?
Ist der Amtsarzt berechtigt Informationen von behandelnden Ärzten und/oder der Krankenkasse einzuholen?
Was gibt es sonst wichtiges zu bedenken und wodurch kann ich die Aussicht auf Verbeamtung auf Probe erhöhen?
Vielen Dank für Ihre Auskünfte im Voraus!
Antwort:
Sehr geehrter Fragensteller,
Auf der Grundlage Ihrer Informationen möchte ich Ihnen antworten wie folgt:
Ihre Frage kann pauschal nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich steht eine abgeschlossene Psychotherapie wie auch eine laufende Behandlung einer Verbeamtung, auch auf Lebenszeit, nicht entgegen. Gleiches gilt, wenn vorsorglich noch Medikamente eingenommen werden.
Bei der Verbeamtung wird letztlich im Rahmen der Gesundheitsprüfung geprüft, ob der oder die Betroffene erwartungsgemäß dauerhaft dienstfähig bleibt und nicht vorzeitig dienstunfähig wird. Dies ist naturgemäß eine Prognose, die vom zuständigen Amtsarzt bzw. Gesundheitsamt vorgenommen wird und in dessen Ermessen steht.
Dabei unterscheidet sich die Untersuchung nicht von einer Untersuchung durch ein Krankenhaus oder einen Hausarzt.
Bei der Untersuchung, die sowohl den körperlichen wie auch den seelischen Zustand erfasst, wird in der Regel auch nach dem seelischen Zustand wie auch etwaigen Therapien gefragt. Hier ist wahrheitsgemäß zu antworten. Sieht der Amtsarzt hier Aufklärungsbedarf, kann er mit dem Therapeuten Rücksprache halten. Ggf. kann auch eine Nachbehandlung angeregt werden. Sofern Ihre Ärzte positive Bestätigungen erteilen, sollten Sie diese dem Amtsarzt unmittelbar zuleiten.
Werden aber Angaben zum Gesundheitszustand nicht wahrheitsmäßig gemacht, kann dies letztlich bis zu einer Entfernung aus dem Beamtentum geahndet werden. Manche Formulare sehen allerdings zeitmäßige Beschränkungen vor. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie natürlich nur Angaben zu den angefragten Zeiten machen.
In ihrem Fall dürfte, die Bestätigung ihrer Schilderung durch den Therapeuten unterstellt, keine Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit festgestellt werden.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass Lehrkräfte besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Dies kann Anlass sein, genau hinzuschauen. Eine Garantie, verbeamtet zu werden gibt es daher nicht.
Soweit der Lehrer eine Therapie gemacht hat und damit gezeigt hat, sich seinen Problemen zu stellen, kann dies auch sehr positiv verstanden werden. Denn nicht behandelte seelische Probleme können viel eher zu einer Zeitbombe werden. Da die Gesundheitsämter auch mit der Prüfung des Gesundheitszustandes in Fällen der vorzeitigen Zurruhesetzung in Krankheitsfällen befasst sind, ist dort gutbekannt, welche Belastungen Lehrer zu "Risikobeamten" machen können.
Aber nur in seltenen Fällen wird die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung auf Dauer nicht gesehen.
Sollte es dennoch Probleme mit der Verbeamtung geben, wenden sich Sie sich am besten an einen entsprechend tätigen Rechtsanwalt. Wir sind Ihnen in diesem Fall gerne behilflich.
Ich hoffe, Ihnen insoweit Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
http://www.juracity.de
Nachfrage:
Sehr geehrter Herr Willmann,
vielen Dank für Ihre Auskunft.
Ich habe noch ein paar kurze Nachfragen:
Bei dem Fragebogen handelt es sich bestimmt um ein juristisch geprüftes Dokument, so dass alle Fragen legal sein müssen und ich zu der Beantwortung aller Fragen nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet bin. Bei der Untersuchung kommt es jedoch auch zu einem Gespräch. Gibt es Fragen, die mir nicht gestellt werden dürfen? Beispielsweise ist mir bekannt, dass Frauen bei Einstellungsgesprächen nicht nach einer möglichen Schwangerschaft gefragt werden dürfen.
Am 25. September diesen Jahres vollende ich mein 40. Lebensjahr. Nach der Rheinland-Pfälzischen Regelung ist eine Verbeamtung ab dem 40. Geburtstag nicht mehr möglich. Was passiert, wenn es durch irgendwelche nicht von mir verschuldeten Gründe zu einer Verzögerung der Bearbeitung meines Falles kommt und ich daher nicht vor meinem Geburtstag vereidigt werden kann? Ist dieses Szenario realistisch, und kann ich die Bearbeitung ggf. durch geeignete Maßnahmen beschleunigen?
Sollte alles glatt laufen mit der Verbeamtung, bin ich meines Wissens zu 80 % über den Arbeitgeber versichert und muss die restlichen 20 % über eine private Krankenversicherung abdecken. Besteht hier die Gefahr, dass mich private Krankenversicherungen ablehnen oder sind sie dazu verpflichtet Beamte zu versichern?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Ergänzung:
Vielen Dank für die Nachfrage.
Sie müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Bei Fragen, die über das Formular hinausgehen, sollten Sie genau aufpassen. Regelmäßig werden aber harmlose Fragen gestellt. Fragen nach beabsichtigten Schwangerschaften etc. werden nicht gestellt. Die Rechtsprechung ist bei Beamten jedoch rigider als bei Angestellten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die zweite und dritte Frage nicht im Rahmen der Nachfragefunktion beantworten kann. Es handelt sich um neue Fragen. Bei Frage 2.) dürfte jedoch der Zeitpunkt des Antrages maßgeblich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
http://www.juracity.de/
Status:
archiviert
Datum:
22.07.2009
Preis:
75 €
Kunde:
Greevle
Experte:
Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht