Rechtsanwalt Axel Willmann ist seit 1995 zur Anwaltschaft zugelassen und seit Mai 2007 in der Brühler Anwaltskanzlei Felser tätig. Herrn Willmann ist es seit März 2007 gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Er bearbeitet zudem zahlreiche Fälle aus dem Zivil- und Verkehrsrecht sowie dem Mietrecht. Er ist als Verkehrsrechtler auch Vertrauensanwalt des ACE (Auto Club Europa e.V.).
Herr Willmann ist als Rechtsanwalt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
LEBENSLAUF
Axel Willmann
Geboren 1963 in Stuttgart
1983 Abitur am Gymnasium Köln - Rodenkirchen
1983-1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln
Neben dem Studium Tätigkeiten bei Banken und Versicherern
Nach der ersten juristischen Staatsprüfung von Februar 1992 bis September 1992 Tätigkeit als Sachbearbeiter im Bundesverwaltungsamt Köln
Von Oktober 1992 bis August 1995 Rechtsreferendariat beim OLG Köln mit Ausbildungsschwerpunkt im Zivil- und Familienrecht
Während des Rechtsreferendariats Tätigkeit in Kölner Rechtsanwaltskanzleien
Zweite juristische Staatsprüfung im August 1995
Seit September 1995 als Rechtsanwalt tätig
AKTUELLES ::
November 2007 "Trunkenheit im Straßenverkehr, Restschuldbefreiuung": Urteilsanmerkung zu BGH-Urteil vom 21.6.2007, Az.: IX ZR 29/06, in der Zeitschrift Straßenverkehrsrecht (SVR), Nomos-Verlag
August 2007 Interview bei Radio 21 zum Reiserecht und Radiointerview mit WDR - Einslive zu Fragen des Schülermobbings
April 2008 Interview zum Cybermobbing im PC Magazin 05/08
September 2008 Interview zum Aufhebungsvertrag und Abfindung in der Welt/Welt-Online
Dezember 2008 Radiointerview zum Thema Befristung bei Radio RBB
Dezember 2008 Interview auf der Plattform zoomer.de zur Frage arbeitsrechtlicher Konsequenzen verspäteter Urlaubsrückkehr am Beispiel Thailand
Januar 2009 Fernsehinterview bei N-TV zum Thema Krankheit und Beruf
Februar 2009 Artikel in Heft 3 der AIB zum Thema "Zwangsurlaub"
Dezember 2009 Interview Augsburger Zeitung zum Thema Weihnachtsfeier und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen