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03-11-06

Von: RAin Hoerstrup

Rechte des Patienten bei ärztlichem Behandlungsfehler

Immer häufiger stehen Patienten vor der Situation, dass sie nach ärztlicher Behandlung einen Behandlungsfehler vermuten. Entscheidend für den Erfolg eines späteren Arzthaftungsprozesses ist die Information des Patienten, was in einem solchen Falle zu tun ist. So berichtete aktuell Biallo im Ratgeber über die Rechte des Patienten, dass Patienten wegen des grundsätzlich herrschenden Vertrauensverhältnisses zum behandelnden Arzt häufig erhebliche Wissenslücken haben. Dabei erscheinen einige Verhaltensmaßnahmen für die Klärung und Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen angebracht. So sollten Patienten zunächst Einsicht in die Patientenunterlagen verlangen, um die Geschehnisse ordnungsgemäß dokumentiert zu haben. Der Patient hat Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenunterlagen. Darüberhinaus sollte unbedingt ein subjektive Gedächnisprotokoll über den Ablauf der vermeintlichen Fehlbehandlung erstellt werden. Dieses sollte Namen und Anschriften etwaiger Zeugen sowie nachbehandelnder Ärzte, Behandlungstermine, Untersuchungen und Besprechungen beinhalten. Die Beschwerden sollten ordnungemäß dokumentiert werden.

Die genannten Verhaltensmaßnahme sind für die Vorbereitung eines Prozesses äußerst wichtig. Weitere Informationen mit wichtigen Tipps finden sie bei Juracity in Form eines Merkblattes.

 

Hörstrup

Rechtsanwältin

Rechtsanwälte Felser

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