Schmerzensgeld für Fehler von zwei Gynäkologen bei einer Entbindung. Das Landgericht Freiburg (Urteil vom 03.08.2007 - Aktenzeichen 5 O 10/05) hat in einem Arzthaftungsprozeß die beiden Ärzte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an ein durch die Geburt geistig und körperlich geschädigtes Kind in Höhe von 250.000,- und zum Ersatz des zukünftigen immateriellen Schadens verurteilt. Das Landgericht sah es aufgrund eines Sachverständigengutachtens als erwiesen an, dass den beteiligten Ärzten Fehler unterlaufen seien.