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24.08.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Geburtsschaden: 250.000 Euro

Schmerzensgeld für Fehler von zwei Gynäkologen bei einer Entbindung. Das Landgericht Freiburg (Urteil vom 03.08.2007 - Aktenzeichen 5 O 10/05) hat in einem Arzthaftungsprozeß die beiden Ärzte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an ein durch die Geburt geistig und körperlich geschädigtes Kind in Höhe von € 250.000,- und zum Ersatz des zukünftigen immateriellen Schadens verurteilt. Das Landgericht sah es aufgrund eines Sachverständigengutachtens als erwiesen an, dass den beteiligten Ärzten Fehler unterlaufen seien.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

 


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